Post Time:Nov 12,2013Classify:Industry NewsView:180
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause das Gesetzes zur steuerlichen F?rderung von energetischen Sanierungsma?nahmen an Wohngeb?uden abgelehnt. Bundesregierung oder Bundestag k?nnen das Gesetzesvorhaben nur durch Anrufung des Vermittlungsausschusses weiter verfolgen.„Die damit erfolgte Trennung der steuerlichen F?rderung von den übrigen Gesetzen zum Atomausstieg ist ein vollkommen falsches Signal“, kommentiert Klaus Franz, Vorsitzender des GDI – Gesamt-verband D?mmstoffindustrie den Bundesratsbeschluss. „Ohne erhebliche Effizienzsteigerungen im Bereich der Wohngeb?ude wird die Energiewende nicht gelingen. Wer den Atomausstieg will, muss daher die energetische Geb?udesanierung mit allen Mitteln unterstützen.“Insbesondere der Hinweis auf die den L?ndern drohenden Steueraus-f?lle dürfte nach Ansicht von Franz fehl gehen, da die durch eine steuerliche F?rderung angeschobenen Investitionen eher zu Steuer-mehreinnahmen führen. Die Forderung der L?nder, das Gesetz so auszugestalten, dass der Steuervorteil für alle einkommensteuer-pflichtigen Eigentümer gleich hoch ausf?llt, würde die Wirkung des Instruments eher mindern.„Die Grundformel 10 Prozent j?hrliche Abschreibung auf alle Ma?-nahmen die zum Erreichen des Effizienzhausstandart 85 bis zum 01.01.2022 führen, verbindet die für schnell greifende Anreize notwendige Klarheit mit einem ambitionierten Gesamteffizienz-standart und verhindert damit auch kurzfristige Mitnahmeeffekte. An beiden Eckpunkten sollte daher nicht gerüttelt werden“ so Franz weiter. 19.07.2011, mkt GmbH
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